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   AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 29/19   

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https://dejure.org/2020,5645
AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 29/19 (https://dejure.org/2020,5645)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 18.03.2020 - 539 C 29/19 (https://dejure.org/2020,5645)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 18. März 2020 - 539 C 29/19 (https://dejure.org/2020,5645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 10 Abs 6 S 3 WoEigG vom 16.10.2020, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 1 BGB
    Haftung von Mitwohnungseigentümer aus sukzessiver Mittäterschaft

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Rhododendron-Büsche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergleich schützt Rhododendren auch bei Rechtsnachfolge!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer macht künftig Beseitigungsansprüche geltend? (IMR 2020, 510)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10

    Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 29/19
    Dagegen genügt es bei der gekorenen Ausübungsbefugnis, dass die Rechtsausübung durch den Verband förderlich ist (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9).

    bb) Seine Auffassung, wonach für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbandes besteht, hat der Senat auf die Überlegung gestützt, dass diese Ansprüche im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich geltend zu machen sind (Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9 f.).

  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 29/19
    "Für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, besteht ausnahmsweise keine geborene, sondern lediglich eine gekorene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn und soweit sie in Anspruchskonkurrenz zu Beseitigungsansprüchen der Wohnungseigentümer aus dem Miteigentum an dem Grundstück gemäß § 1004 Abs. 1 BGB stehen; das gilt auch, soweit der Beseitigungsanspruch die Wiederherstellung des vorherigen Zustands umfasst (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 7. Februar 2014, V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 17).".

    "Nur bezüglich der Wiederherstellung hat der Senat eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft angenommen (Senat, Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 17; vgl. auch LG Hamburg, ZWE 2016, 24, 25).

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 149/18

    Rechte einzelner Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen des

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 29/19
    Die Beklagte zu 1) kann sich auch nicht erfolgreich auf das BGH-Urteil zur Zweiergemeinschaft (NZM 2019, 788 = MDR 2019, 1439) berufen.
  • LG Itzehoe, 15.04.2014 - 11 S 37/13
    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 29/19
    Zur Verjährung von Beseitigungsansprüchen vgl. auch LG Itzehoe, Urteil vom 15.04.2014, 11 S 37/13 sowie - ebenfalls zur Zweiergemeinschaft - AG Pinneberg, ZMR 2018, 381-383.
  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 29/19
    Deshalb kann die Rechtsverfolgung nur entweder gebündelt durch den Verband oder durch die einzelnen Wohnungseigentümer erfolgen (eingehend Senat, Urteil vom 5. Dezember 2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 167/14

    Mangelhaftigkeit einer gekauften Eigentumswohnung: Verbandszuständigkeit der

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 29/19
    Eine geborene Ausübungsbefugnis kommt nur dann in Betracht, wenn schutzwürdige Belange der Wohnungseigentümer oder des Schuldners an einer einheitlichen Rechtsverfolgung das grundsätzlich vorrangige Interesse des Rechtsinhabers, seine Rechte selbst und eigenverantwortlich auszuüben und prozessual durchzusetzen, deutlich überwiegen (vgl. Senat, Urteil vom 24. Juli 2015 - V ZR 167/14, NJW 2015, 2874 Rn. 13).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 29/19
    Insoweit wird verwiesen auf BGH, ZMR 2019, 358, dort heißt es im Leitsatz unter 1a.
  • BGH, 13.10.2017 - V ZR 45/17

    Wohnungseigentum: Gekorene Ausübungsbefugnis des Verbandes für Unterlassungs- und

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 29/19
    Dagegen ist bei Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen ein gemeinschaftliches Vorgehen nicht erforderlich (eingehend Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 45/17, NZM 2018, 231 Rn. 9 f.).".
  • LG Hamburg, 25.02.2015 - 318 S 110/14

    Wohnungseigentümer hat gegen Verwalter keinen Wiederherstellungsanspruch am

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 29/19
    "Nur bezüglich der Wiederherstellung hat der Senat eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft angenommen (Senat, Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 17; vgl. auch LG Hamburg, ZWE 2016, 24, 25).
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